ENTWURF BETRIEBSRENTENSTÄRKUNGSGESETZ: WO LICHT IST, IST AUCH SCHATTEN

Reformen sind definiert als planvolle Neuordnung, Umgestaltung oder Verbesserung des Bestehenden. Das ist bei der bAV aktuell ohne Frage eine Notwendigkeit. Aber muss es unbedingt noch komplizierter werden?

Laut Koalitionsvertrag ist es das erklärte Ziel der Bundesregierung „Voraussetzungen schaffen, damit Betriebsrenten auch in kleinen Unternehmen hohe Verbreitung finden.“ Und tatsächlich ist es vor dem Hintergrund des demografischen Wandels unabdingbar, die zweite Säule der Altersvorsorge zu stärken. Der VDVM und seine Mitglieder unterstützen deshalb grundsätzlich die Initiative der Bundesregierung, noch vor der nächsten Bundestagswahl die betriebliche Altersversorgung zu reformieren.

Wo Licht ist, ist aber bekanntlich auch Schatten. Nicht nur der VDVM hatte immer wieder davor gewarnt, das bereits heute sehr komplexe System der bAV durch einen zusätzlichen Durchführungsweg noch undurchsichtiger zu machen. Trotzdem hält die Regierung am sogenannten „Sozialpartnermodell“ fest. Es ist zu bezweifeln, dass gerade kleine Firmen sich zugunsten von Geringverdienern tarifvertraglichen Regeln unterwerfen wollen. Die breite Masse der tariflich ungebundenen Arbeitgeber und Arbeitnehmer wird man daher so wohl nicht erreichen!

Wenn die Arbeitgeberhaftung wirklich ein so gravierendes Hindernis ist, ließe sich mit einer kleinen Ergänzung im Gesetz sehr viel erreichen: Würde der Gesetzgeber auch diejenigen Arbeitgeber enthaften, die den Durchführungsweg nach § 3 Nr. 63 EStG wählen und die Versorgung einem Lebensversicherer überlassen, täten sich KMUs deutlich weniger schwer. Lebensversicherer unterliegen immerhin der Aufsicht der BaFin und die Versicherten sind durch Protektor vor Verlusten geschützt.

Diese und weitere Aspekte behandelt die ausführliche VDVM Stellungnahme:

Stellungnahme des VDVM zum Entwurf Betriebsrentenstärkungsgesetz

Entwurf Betriebsrentenstärkungsgesetz